Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) sind Bestandteil des zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Frau Eva-Ute Jacob, handelnd unter Erlebnis Weltkulturerbe (im Folgenden „Erlebnis Weltkulturerbe“ genannt) zu Stande kommenden Vertrages.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt die Bedingung, dass abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsinhalt werden.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss
 (1) Erlebnis Weltkulturerbe vermittelt Stadtführungen und Reisebegleitungen (im Folgenden „Erlebnisse“) für Individualreisende und Gruppen (näheres unter § 3) und veranstaltet solche Erlebnisse auch selbst (näheres unter § 4).
 (2) Die auf der Homepage beschriebenen Erlebnisse sind keine verbindlichen Angebote von Erlebnis Weltkulturerbe, sondern eine Aufforderung zum Vertragsschluss an den Kunden. Mit seiner Buchungsanfrage bietet der Kunde Erlebnis Weltkulturerbe den Abschluss eines Vertrages bzw. die Vermittlung eines Vertrages verbindlich an. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung durch Erlebnis Weltkulturerbe.

§ 3 Vermittlung der Erlebnisse durch Erlebnis Weltkulturerbe an Erlebnis-Veranstalter, Leistungen Dritter
Sofern Erlebnis Weltkulturerbe Erlebnisse an Dritt-Veranstalter vermittelt, gelten folgende Bestimmungen:
 (1) Vermittelte Leistungen sind durch Nennung des Veranstalters oder Anbieters gekennzeichnet.

Der Vertrag über die Inanspruchnahme des Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Erlebnisses zustande. Erlebnis Weltkulturerbe schuldet nicht die Erfüllung des vermittelten Erlebnisses als solche sondern nur dessen Vermittlung, insbesondere die Weiterleitung der Buchungen an die Veranstalter.

 (2) Die Beschreibungen der vermittelten Erlebnisse und Angaben hierüber beruhen ausschließlich auf den Informationen der Erlebnis-Veranstalter und stellen keine eigene Zusicherung oder sonstige Garantie von Erlebnis Weltkulturerbe gegenüber dem Kunden dar.

Erlebnis Weltkulturerbe wählt die vermittelten Veranstalter sorgfältig aus, hat aber keinen Einfluss auf die Bedingungen, die Qualität oder die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Erlebnis Weltkulturerbe übernimmt daher keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der Informationen der Partner sowie der Qualität der vermittelten Leistungen.

 (3) Für vermittelte Erlebnisse gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Für die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen wie z.B. der SEGWAY®-Touren ist ein Mindestmaß an persönlicher Eignung Voraussetzung; das kann z.B. eine Mindestgröße sein, ein Mindestalter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis. Solche Voraussetzungen sind den Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website zu entnehmen.

§ 4 Organisation und Durchführung der Erlebnisse durch Erlebnis Weltkulturerbe
Veranstaltet Erlebnis Weltkulturerbe ein Erlebnis selbst, so gelten folgende Bedingungen:
 (1) Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Pax pro Gruppe.
 (2) Erlebnis Weltkulturerbe bevorzugt die Zahlung der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Vergütung vor Ort in bar an den Gästeführer. Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell zwischen Erlebnis Weltkulturerbe und dem Kunden vereinbart werden.
 (3) Wird die Durchführung des Erlebnisses aufgrund von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung unmöglich ist, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl Erlebnis Weltkulturerbe als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Es entfällt die In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
 (4) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des gebuchten Erlebnisses den Vertrag kündigen.

Kündigt der Kunde, kann Erlebnis Weltkulturerbe Entschädigung verlangen. Erlebnis Weltkulturerbe kann den Schaden in Form einer pauschalierten Stornierungsgebühr geltend machen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Bei Kündigung bis einschließlich 10. Tag vor dem Erlebnistermin erhebt Erlebnis Weltkulturerbe keine Stornierungsgebühr.

Bei Kündigung zwischen dem 9. und einschließlich 6. Tag vor dem Termin berechnet Erlebnis Weltkulturerbe Schadensersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Kündigung zwischen dem 5. und einschließlich dem dritten Tag vor dem Termin in Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung.

Bei Kündigung weniger als drei Tage vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Kunden bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn des Erlebnisses kann Erlebnis Weltkulturerbe Schadensersatz in voller Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen.

 (5) Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung alle für die Führung relevanten Details.

Zusatzleistungen wie Handouts oder Verkostungen können gesondert vereinbart werden. Weitere Kosten, die im Verlauf des gebuchten Erlebnisses entstehen können, wie z.B. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Beförderungskosten, Stadtpläne etc., sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies vorab ausdrücklich so vereinbart wurde.

Alle genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Haftung von Erlebnis Weltkulturerbe gegenüber dem Kunden
 (1) Schadensersatzansprüche gegen Erlebnis Weltkulturerbe stehen dem Kunden uneingeschränkt zu bei einer von Erlebnis Weltkulturerbe, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Verletzung von Leib, Körper oder Gesundheit sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Ferner haftet Erlebnis Weltkulturerbe für sonstige Schäden, sofern diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Erlebnis Weltkulturerbe, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung von Erlebnis Weltkulturerbe nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

Im Falle fahrlässig durch  die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von Erlebnis Weltkulturerbe der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ist die Haftung durch Erlebnis Weltkulturerbe ausgeschlossen.

 (2) Bei Schüler-/Kinderführungen übernimmt Erlebnis Weltkulturerbe nicht die Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder. Die Aufsichtspflicht ist seitens des Kunden über geeignete BegleiterInnen zu gewährleisten.

§ 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wie sie von Erlebnis Weltkulturerbe angeboten werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Der Kunde kann also die mit Erlebnis Weltkulturerbe geschlossenen Verträge nicht widerrufen, auch wenn der Kunde Verbraucher ist und auch wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

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